Was ist SEPA?

SEPA-LastschriftSEPA steht für „Single Euro Payments Area“ zu deutsch: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. SEPA löst die bisherigen Zahlungsverfahren ab, so dass Sie bei Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen innerhalb der 33 teilnehmenden Länder des Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA von einem einheitlich standardisierten und bequemen bargeldlosen Zahlungsverkehr profitieren. Grenzüberschreitende Zahlungen können genauso einfach getätigt werden wie in Deutschland.

Ob Privatperson oder Unternehmen – von der Umstellung auf SEPA ist jeder Kontoinhaber betroffen.

Mehr als 500 Millionen Bürger können mit SEPA europaweit einkaufen und bezahlen.

Was ändert sich mit SEPA?

Am 1. Februar 2014 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum durch SEPA verändert. SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift lösen ab diesem Stichtag die nationalen Verfahren ab. Statt Kontonummer und Bankleitzahl kommen IBAN und BIC zum Einsatz. Während Privatkunden noch bis Ende Januar 2016 die herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl verwenden können, müssen Unternehmen und Organisationen ab Februar 2014 SEPA-fit sein.

IBAN und BIC sind europaweit gültige Kontodaten, die die nationale Kontokennung (BBAN, in Deutschland die althergebrachte Kontonummer und Bankleitzahl) ersetzen. Auf den BIC kann bei Inlandsüberweisungen schon ab Februar 2014 verzichtet werden, bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen allerdings erst ab Februar 2016.

  • Ab dem 1. Februar 2014 sind Überweisungen innerhalb der Euro-Zone nur noch mit IBAN (International Bank Account Number – Internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code – Bank-Identifizierungsziffer) möglich.
Verbrauchern wird noch bis 1. Februar 2016 die Möglichkeit eingeräumt, mit ihrer Kontonummer und Bankleitzahl weiter Inlandsüberweisungen zu tätigen, sofern ihr Zahlungsdienstleister die Konvertierung in die IBAN anbietet.

Was ist IBAN und BIC?

Bei IBAN (International Bank Account Number) handelt es sich um die neue internationale Kontonummer. Mit dem internationalen BIC (Bank Identifier Code) wird die Bank identifiziert.

Der IBAN in Deutschland setzt sich aus 22 Stellen zusammen:

IBAN

Ergänzend zum IBAN ist der BIC Code anzugeben:

  • bis 1. Februar 2014 für nationale und internationale Euro-Zahlungen und
  • bis 1. Februar 2016 nur noch für grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Zum 1. Februar 2016 enden die Übergangsfristen, die Umstellung auf SEPA ist vollendet. Alle Kunden nutzen ausschließlich IBAN (BIC entfällt)

SEPA Überweisungen können bereits seit Januar 2008 durchgeführt werden. Banken stellen dafür SEPA-Überweisungsvordrucke zur Verfügung. Im Online-Banking gibt es eine spezielle Eingabemaske.

Wo finde ich IBAN und BIC?

IBAN und BIC für Ihr eigenes Konto finden Sie auf Ihrem Kontoauszug sowie auf Ihrer girocard (ehemals „ec-Karte“). Damit Sie Ihren IBAN sowie BIC immer griffbereit haben, tragen Sie sie einfach Ihre Bankverbindung > hier < ein.

Die notwendigen Daten für fremde Konten finden Sie auf der Rechnung oder dem Briefbogen des Zahlungsempfängers.

Welche Länder nehmen an SEPA teil?

Insgesamt beteiligen sich 33 europäische Länder an SEPA:

  • Neben den 28 EU-Staaten* nehmen auch Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR-Staaten) sowie die Schweiz und Monaco teil.

*Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Was ist bei SEPA zu beachten?

  • SEPA-Zahlungen können nur in Euro abgewickelt werden. Zahlungen in anderen europäischen Währungen müssen auch weiterhin mittels Auslandsüberweisungen ausgeführt werden.
  • Überweisungen in SEPA-Länder mit fremder Währung (z.B. Großbritannien, Schweiz) sind nur dann kostenlos, wenn sie in Euro ausgeführt werden. Der Umrechnungskurs wird von der Empfängerbank bestimmt.
  • Bestehende Abbuchungsaufträge können nicht weiter genutzt werden. Hier ist die Neuerteilung eines SEPA-Mandats für die SEPA-Basislastschrift erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftverfahren

Mit den SEPA-Lastschriftverfahren sind im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum erstmals auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich. Neben der SEPA-Basislastschrift gibt es auch die SEPA-Firmenlastschrift. Während die SEPA-Basislastschrift von Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen genutzt werden kann, ist die SEPA-Firmenlastschrift ausschließlich für den Zahlungsverkehr mit Unternehmen vorgesehen.

  • Ab 1. Februar 2014 werden die nationalen Lastschriftverfahren in den Euro-Ländern endgültig abgelöst. Auch hier werden grundsätzlich IBAN und BIC anstatt althergebrachter Kontonummer und Bankleitzahl benötigt.

Die rechtliche Grundlage ist ein so genanntes Mandat. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Die verbindlichen Mandatstexte für die SEPA-Mandate erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Wurde bereits eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt, muss kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Der Lastschrifteinreicher muss den Zahlungspflichtigen nur über den Wechsel schriftlich informieren.

Einer Lastschrift kann bis zu 8 Wochen nach Fälligkeit vom Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen widersprochen werden. Eine Lastschrift ohne SEPA-Mandant kann bis zu 13 Monate nach Fälligkeit zurückgegeben werden.

Was ändert sich bei Kartenzahlungen?

SEPA-KartenzahlungDurch die Einführung von SEPA werden auch Kartenzahlungen vereinheitlicht. Betroffen sind Debitkarten (girocards, vormals „ec-Karten“) und Kreditkarten. Durch einheitliche Sicherheitstechnologien soll die technische Funktionsweise von Karten und Terminals verbessert werden. Mit dem EMV-Chip auf der Karte oder der PIN-Autorisierung beim Bezahlen erhalten Kunden einen verbesserten Schutz vor Kartenmissbrauch bei gesamteuropäischen Kartenzahlungen. Das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) können Kunden noch bis 1. Februar 2016 nutzen.

Was ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Mandatsreferenz?

Beide Angaben werden im Rahmen der SEPA-Lastschrift benötigt. Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftempfängers bzw. Gläubigers. Die 16-stellige alphanumerische Gläubiger-ID erhält der Lastschrifteneinreicher von der Deutschen Bundesbank.

Alle Personen und Firmen, die mit den SEPA-Lastschriften arbeiten, müssen die Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank elektronisch beantragen (https://extranet.bundesbank.de/scp/).

Bei der Mandatsreferenz handelt es sich um ein vom Zahlungsempfänger individuell zu vergebendes Kennzeichen, z.B. die Rechnungsnummer oder Kundennummer. Zusammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer ermöglicht die Mandatsreferenz eine eindeutige Identifizierung des Lastschrift-Mandats.

Vorteile zum SEPA-Verfahren in Kürze:

  • Zahlungen werden schneller – Überweisungslaufzeit beträgt einen Bankgeschäftstag
  • Nur noch ein Konto für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Euro notwendig
  • Einheitliche Konto-Adressierung mit IBAN und BIC
  • Lastschriften sind auch im grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsverkehr möglich
  • Europaweiter Einsatz der Debitkarte – auch für Zahlungen in Geschäften oder Restaurants
  • Qualitativ verbessertes Leistungsangebot für Verbraucher und Unternehmen


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