Wie sicher ist ein Festgeldkonto?
Umfangreiche Sicherheit im Falle einer Bankenpleite
Beim Festgeld handelt es sich um eine Bankeinlage, die der Einlagensicherung unterliegt. Die Ersparnisse sind beim Konkurs der Bank somit abgesichert.
Die gesetzliche Mindestabsicherung der Bankeinlagen eines jeden Sparers liegt pro Bank bei 100.000 Euro. Bei privaten Banken geschieht das durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Banken wird diese Aufgabe durch die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH übernommen. Sparkassen und Landesbanken sowie Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind eigenen Sicherungssystemen angeschlossen.
Ausländische Banken mit deutscher Niederlassung (z. B. Credit Europe Bank und BIGBANK) unterliegen den jeweiligen Einlagensicherungsbestimmungen ihres Landes. Innerhalb der Europäischen Union sind allerdings alle Einlagen gemäß EG-Richtlinien bis mindestens 100.000 Euro abgesichert.
Neben den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen gibt es ein System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen verschiedener Bankengruppen. So werden die Einlagen von Kunden privater Banken durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) geschützt. Die Gelder sind dann mindestens in Millionen-Höhe abgesichert.
Sparer, die mehr als 100.000 Euro vollkommen risikolos anlegen möchten, sollten bei der Wahl des Institutes somit ein Auge auf die Einlagensicherung werfen. Alternativ kann der Anlagebetrag selbstverständlich auf verschiedene Anlagekonten verteilt werden.
Hohe Planungssicherheit
Angesichts der Tatsache, dass das Geld auf einem Festgeldkonto über eine fest vereinbarte Laufzeit zu einem garantierten Zinssatz angelegt wird, bietet diese Form der Geldanlage hohe Planungssicherung. Jeder Kunde weiß bereits bei Kontoeröffnung auf welche Rendite er sich am Ende der Laufzeit freuen darf.