Girokonto für Minderjährige - Können Minderjährige ein Konto eröffnen?
Die Eröffnung eines Girokontos ist für Minderjährige mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Während Überweisungen und Barverfügungen aus dem Guthaben problemlos ausgeführt werden können, sind Dispokredite und Kreditkarten grundsätzlich nicht erlaubt.
Ein Jugendgirokonto oder auch Taschengeldkonto bedeutet der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit und eine Vorbereitung der Minderjährigen auf ihre spätere Rolle im Wirtschaftsleben. Mittlerweile haben viele Banken und Sparkassen ihr Angebot um spezielle Finanzprodukte für Kinder und Jugendliche erweitert. Neben speziellen Girokonten können Jugendliche auch Spar- und Anlagekonten führen.
Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen – Was ist erlaubt?
Taschengeld – Wie viel soll ich meinem Kind zahlen?
Sparen – Lohnt sich ein Tagesgeldkonto für Kinder?
Wie funktioniert die Kontoeröffnung?
Wann der richtige Zeitpunkt für ein eigenes Girokonto ist, müssen die Eltern gemeinsam entscheiden. Überweisungen, Daueraufträge und Barauszahlungen – im Grunde ist die Funktionsweise von Jugendgirokonten identisch mit denen für Konten für Erwachsene.
Kriterien bei der Wahl des richtigen Girokontos:
- Mindestalter des Kindes
- Kostenlose Kontoführung
- Kostenlose Bargeldversorgung
- Startguthaben, Rabatte, Extra-Leistungen für Jugendliche, etc.
- Optional: Gebührenfreie Prepaid-Kreditkarte
Die Kontoeröffnung müssen die Eltern für Ihren Sprössling vornehmen. Sind die Eltern geschieden, richtet sich die Vertretungsbefugnis nach den Regelungen im Scheidungsurteil.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kinderausweis bzw. Geburtsurkunde zur Legitimation des Minderjährigen
- Personalausweis bzw. Reisepass zur Legitimation der Eltern
- Zustimmungserklärung zur Eröffnung des Kontos für Minderjährige
Handelt es sich um ein Online-Konto einer Direktbank wird die Kontoeröffnung im Rahmen des PostIdent-Verfahren durchgeführt. Bei Filialbanken, kann das Girokonto für den Nachwuchs direkt in einer Geschäftsstelle eröffnet werden.
Zur Aufgabe der Kreditinstitute gehört es, sich an die gesetzlichen Vorgaben des § 104 ff. BGB zum Minderjährigenschutz zu halten und die Kinder und deren Eltern über die rechtlichen Rahmenbedingungen der angestrebten Geschäftsbeziehung in verständlicher Weise zu informieren.
Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen: Was ist erlaubt?
Unter Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Recht und Pflichten durch Rechtsgeschäfte selbstständig erwerben und abgeben zu können. Damit schützt das Gesetz Minderjährige vor Nachteilen aus Verträgen. Die Kontoanträge sind deshalb von den Erziehungsberechtigten auszufüllen und zu unterschreiben. Bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder sind sie für alles verantwortlich, was auf dem Konto passiert. Ein Vertrag mit der Bank (Kontoeröffnung) wird deshalb nur wirksam, wenn beide Eltern zustimmen.
Bis einschließlich 6 Jahre = geschäftsunfähig
Willenserklärungen sind nichtig, die von Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres abgegeben werden. Für Kinder können nur Eltern, Vormund oder Betreuer handeln (§§ 104 Abs. 1, 105 BGB).
Was bedeutet das für Bankgeschäfte?
Das Kind darf nicht auf das Girokonto zugreifen. Verfügungen sind nur durch die gesetzlichen Vertreter möglich. Diese können unbeschränkt über das Guthaben verfügen.
7 bis 17 Jahre = eingeschränkt geschäftsfähig
Minderjährige vom 7. bis zum 18. vollendeten Lebensjahr sind beschränkt geschäftsfähig. Die meisten Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam bis zur ausdrücklichen Zustimmung der Eltern (§ 108 BGB).
Ausgenommen davon sind Rechtsgeschäfte, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind, wie z.B. eine Schenkung (§ 107 BGB). Außerdem Verträge, die durch eigene Mittel bewirkt werden. Diese Mittel müssen vom gesetzlichen Vertreten zur freien Verfügung bereitgestellt (z.B. Taschengeld) oder mit dessen Zustimmung von Dritten (z.B. der Großmutter, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen werden (§ 110 BGB – „Taschengeldparagraph“)
Was bedeutet das für Bankgeschäfte?
Kinder in dieser Altersgruppe können die Bezahlfunktion über den Chip auf ihrer Girokarte nutzen. Das Guthaben kann an vielen Geldautomaten und an speziellen Terminals aufgeladen werden. Auch Prepaid-Kreditkarten, die ebenfalls auf Guthabenbasis funktionieren, können von Minderjährigen genutzt werden. Für Barabhebungen ist grundsätzlich die Zustimmung der Eltern erforderlich. Entbehrlich wird diese, wenn die Eltern bereits die Erteilung einer Bankkarte genehmigt haben. Auf einen Dispokredit und eine Kreditkarte mit Kreditrahmen müssen Minderjährige verzichten.
Kreditgeschäfte von minderjährigen Jugendlichen bedürfen neben der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter auch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (§§ 1643, 1822 Nr. 8 BGB). Dies gilt auch für Kontoüberziehungen durch Kartenzahlungen und Geldautomatenverfügungen.
Spezielle Angebote für Minderjährige haben unter anderem die Wüstenrot Bank, netbank sowie comdirect bank im Angebot.
Ab 18 Jahre = voll geschäftsfähig
Volljährige ab dem 18. Lebensjahr können ohne Einschränkungen selbständig rechtswirksame Willenserklärungen abgeben. Ab ihrem 18. Geburtstag sind Jugendliche vertragsfähig.
Was bedeutet das für Bankgeschäfte?
Abhängig von der Bonität erhalten Volljährige einen Dispokredit und können mit ihrer Girokarte im Geschäft bezahlen sowie Geld abheben. Auch eine Kreditkarte mit Kreditrahmen ist möglich.
Taschengeld: Wie viel soll ich meinem Kind zahlen?
Zwar gibt es keinen „Rechtsanspruch“ auf Taschengeld, für die nachhaltige Entwicklung des Kindes beim Thema Finanzen ist die Zahlung eines monatlichen Obolus jedoch empfehlenswert. Denn Kinder können so lernen, Geld einzuteilen und damit auszukommen. Außerdem werden sie dadurch – wenn auch in begrenztem Maße – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern und lernen, selbständig Entscheidungen herbeizuführen.
Das Taschengeld sollte Kindern und Jugendliche für Extra-Wünsche, spezielle Spiel- und Freizeitaktivitäten oder zusätzliche Süßigkeiten und Getränke bereitgestellt werden. Verwendung finden sollte das Taschengeld nicht für notwendige Anschaffungen, wie z.B. Schulmaterialien.
Eine von deutschen Jugendämtern veröffentlichte Tabelle enthält Empfehlungswerte, an denen sich Eltern orientieren können. Selbstverständlich sollte sich das Taschengeld an die finanziellen Möglichkeiten der Familie anpassen:
Alter des Kindes | Betrag | Auszahlung |
---|---|---|
Unter 6 Jahre | 1 Euro | wöchentlich |
6 bis 7 Jahre | 2 Euro | wöchentlich |
8 bis 9 Jahre | 3 Euro | wöchentlich |
10 Jahre | 14 Euro | monatlich |
11 Jahre | 16 Euro | monatlich |
12 Jahre | 20 Euro | monatlich |
13 Jahre | 22 Euro | monatlich |
14 Jahre | 25 Euro | monatlich |
15 Jahre | 30 Euro | monatlich |
16 Jahre | 35 Euro | monatlich |
17 Jahre | 45 Euro | monatlich |
18 Jahre | 70 Euro | monatlich |
Wichtig ist, dass das Kind das vereinbarte Taschengeld pünktlich und regelmäßig in bar ausgezahlt bekommt und Sie nicht erst daran erinnern muss. Ist bereits ein Girokonto vorhanden, kann das Taschengeld selbstverständlich auch auf dieses überwiesen werden.
Sparen: Lohnt sich ein Tagesgeldkonto für Kinder?
Ob zum Schulanfang, Jugendweihe, erfolgreiches Abitur – Geldgeschenke sind in der heutigen Zeit auch bei den Kleinen herzlich willkommen. Als Polster für kleinere Anschaffungen sollte das Geld gewinnbringend und trotzdem sicher angelegt werden. Ein Tagesgeldkonto ist ein lukrativer Parkplatz für das Geld des Kindes. Um auch wirklich die bestmögliche Rendite herauszuholen, sollten verschiedene Angebote miteinander verglichen werden.
Vorteile beim Tagesgeldkonto für Minderjährige:
- Mehr Zinsen als bei Sparbuch und Girokonto
- Kostenlose und einfache Kontoführung
- Keine Mindesteinlage erforderlich
- Jederzeit verfügbar
- Hohe Einlagensicherung
- Keine Kündigungsfrist
- Eigener Steuerpauschbetrag für Kinder
Die Eröffnung des Tagesgeldkontos für Minderjährige wird durch die Erziehungsberechtigten vorgenommen. In der Regel ist eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes den Eröffnungsunterlagen beizufügen, bei Kindern ab 16 Jahren wird die Kopie des Personalausweises erforderlich.