Depotwechsel – Wie kann ich bequem und schnell zum günstigeren Broker umziehen?
Ein Depot bildet die Basis aller Wertpapiergeschäfte. Mit einem Umzug zu einem günstigeren Wertpapierdepot können Trader im Jahr mehrere hundert Euro sparen.
Der Depotwechsel zu einer neuen Bank gestaltet sich relativ einfach. Wir sagen Ihnen wie es geht:
In vier Schritten zum neuen Depot
1. Neues Depot auswählen
Die Wahl des passenden Wertpapierdepots ist abhängig von den individuellen Bedürfnissen und Ansprüchen. Angepasst an die persönliche Anlagestrategie können Sie mit dem richtigen Depot Ihren Vermögensaufbau optimieren.
Grundgebühren: Während einige Banken auf Depotführungsgebühren verzichten, wird bei anderen eine jährliche Grundgebühr fällig. In der Regel fällt für Trader noch ein volumenabhängiges Entgelt an und gegebenenfalls weitere Gebühren. Nutzen Sie einen aktuellen Depot-Vergleich, um sich einen Überblick über Leistungen und Gebühren der einzelnen Banken zu verschaffen. Die erste Wahl ist in der Regel ein Depot bei einer Direktbank, die meisten Onlinebanken verzichten auf Depotführungsgebühren sowie auf überhöhte Ausgabeaufschläge beim Fondshandel. Zur individuellen Berechnung der Ordergebühren können Sie auch den Depot-Rechner nutzen.
Börsengebühren: Beim regelmäßigen börslichen Handel mit Aktien, ETFs oder anderen Wertpapieren sollten die Transaktionsentgelte für den Börsenhandel im Auge behalten werden. Einige Broker beschränken ihr Wertpapierangebot (siehe Broker-Vergleich).
Fondsangebot: Checken Sie das Fondsangebot. Eine breite Fondspalette gewährleistet eine breite Streuung in verschiedene Branchen, Märkte und Regionen. Viele Anbieter haben die Ausgabeaufschläge reduziert oder sogar ganz auf Null gesetzt.
Sparpläne: Werfen Sie einen Blick auf das Sparplanangebot, z.B. Fonds-, ETF-Sparpläne. (Bestehende Sparpläne werden bei einem Depotübertrag nicht mit übernommen. Diese müssen separat aufgelöst und neu eingerichtet werden.)
2. Neues Depot eröffnen
Füllen Sie den Depotantrag bei der neuen Bank aus. Mit dem Eröffnungsantrag und dem PostIdent-Formular gehen Sie zu einer Filiale der Deutschen Post, um das PostIdent-Verfahren durchzuführen. Dort legen Sie Ihren Personalausweis oder den Reisepass gemeinsam mit den Eröffnungs-Unterlagen vor. Nach dem Legitimationsverfahren werden alle Unterlagen an die neue Bank geschickt. Dieser Service ist für Sie vollkommen kostenlos. Innerhalb weniger Tage wird Ihnen die Eröffnung Ihres Depots bestätigt. Sie erhalten alle notwendigen Daten.
3. Depot übertragen
Der Depotübertrag ist kostenlos. Die abgebende Bank darf keine Gebühren für den Depotübertrag erheben. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Jahr 2004 – BGH, Az.: XI ZR 200/03, dass die Bank nur ihrer gesetzlichen Pflicht zur Herausgabe der Wertpapiere nachkommt, die sie im Auftrag des Kunden verwahrt hat.
Beachten Sie, dass ein vollständiger Depotübertrag mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit können Sie nicht über die Papiere verfügen.
Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel: Läuft auch das neue Depot auf Ihren Namen, müssen Sie keine steuerlichen Nachteile mit dem Wechsel zu einem anderen Wertpapierdepot befürchten. Die Steuerdaten, Kaufkurs und Kaufdatum, werden beim Depotübertrag automatisch an die neue Bank übermittelt. Ebenfalls mit zur neuen Bank wandern Verlustverrechnungstöpfe für die Abgeltungssteuer und der Verrechnungstopf für ausländische Quellensteuer.
Depotübertrag mit Gläubigerwechsel: Ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel gilt als Veräußerung, so dass gegebenenfalls Abgeltungssteuer abgezogen wird (Altbestand ausgenommen). Ausgeschlossen wird eine steuerliche Belastung allerdings bei einer Schenkung, bei Übertrag auf das Depot des Ehepartners, auf ein gemeinsam geführtes Depot oder im Falle einer Erbschaft. In allen Fällen folgt eine Meldung ans Finanzamt.
4. Altes Depot auflösen
Wenn Ihr neues Depot eröffnet wurde, können Sie ihr altes Wertpapierdepot löschen.
Wie lösche ich mein altes Depot?
Sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, ist die Depotkündigung jederzeit schriftlich möglich. In der Regel stellt Ihnen die Bank ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Prüfen Sie auch, ob ein bestehender Freistellungsauftrag sowie das Verrechnungskonto Ihres Depots gelöscht werden sollen.
Können auch Bruchstücke verkauft werden?
Bruchstücke von Anteilen (sogenannte „Nachkommastellen“) können beim Depotwechsel nicht mit übertragen werden. Diese müssen entweder verkauft werden oder im alten Depot liegen bleiben. Bei einem Verkauf der Bruchstücke muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und an die Fondsgesellschaft geschickt werden.
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