Was ist ein Lastenzuschuss?
Kreditnehmer, die aufgrund einer länger dauernden Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit für ihre Baufinanzierungs-Kosten nicht mehr aufkommen können, haben Anspruch auf staatliche Hilfe. Der so genannte Lastenzuschuss kann für selbstgenutztes Eigentum bei der örtlichen Wohngeldstelle beantragt werden. Der Bewiligungsabschnitt beträgt 12 Monate, danach wird geprüft, ob der Zuschuss auch weiterhin notwendig ist.