GKV: Auslandsurlaub auch bei langer Krankheit möglich
Berufstätige, die Krankengeld beziehen, müssen nicht generell auf den geplanten Sommerurlaub im Ausland verzichten. Denn auch während eines Auslandsaufenthaltes erhalten Patienten Krankengeld. Allerdings ist die vorherige Zustimmung der Krankenkasse erforderlich. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hin. Für eine Genehmigung der gesetzlichen Krankenversicherung muss die Arbeitsunfähigkeit eindeutig nachgewiesen werden.
Auslandsaufenthalt rechtzeitig beantragen!
Der UPD empfiehlt, sich vom Arzt bestätigen zu lassen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen den Auslandsaufenthalt spricht. Der Antrag sollte so früh wie möglich bei der Krankenkasse eingereicht werden. Nach Genehmigung sollte der Arbeitgeber informiert werden. Die Reisetage während er Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf die Urlaubstage im Betrieb angerechnet.
Informationen zum Krankengeld
Krankengeld erhalten Arbeitnehmer erst bei längerer Krankheit. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Lohn. Ab der siebten Woche springt die Krankenkasse ein und übernimmt die Entgeltfortzahlung. Das Krankengeld beträgt 70 % des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal 90 % des Nettoarbeitsentgelts.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen gilt auch in vielen europäischen Ländern. Allerdings ist der Erstattungsanspruch nur sehr gering und private Zuzahlungen übernimmt die GKV nicht. Krankenversicherte sollten sich deshalb zusätzlich für eine Auslandsreise-Krankenversicherung entscheiden.