Hochwasser im Auto – Teilkasko zahlt
Durch die Jahrhundertflut wurden zahlreiche Autos und Motorräder beschädigt. Überschwemmungsschäden sind durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. In der Regel zahlt der Versicherungskunde nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, diese liegt meist bei 150,00 Euro. Privatpersonen, die lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, gehen leider leer aus.
Hat das Wasser das Armaturenbrett einmal erreicht, ist der Totalschaden des Wagens wohl besiegelt. In diesem Fall zahlt die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert, also den Preis, der sich aus dem aktuellen Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden ergibt. Einige Tarife ersetzen nach einer bestimmten Zeit nach Erstzulassung des Fahrzeuges sogar den Neupreis. Von der Erstattung ausgeschlossen sind allerdings die zum Zeitpunkt der Überschwemmung im Wagen befindlichen Gegenstände.
Weitere Informationen zum Thema Hochwasserschäden gibt es im Versicherungs-Ratgeber >>