Hochwasser: Wer zahlt, wenn der Urlaub ins Wasser fällt?
Vom Hochwasser betroffene Menschen, die eine gebuchte Reise stornieren oder abbrechen müssen, können dies nur dann kostenfrei, wenn eine entsprechende Reiserücktrittskostenversicherung besteht. Darauf wies die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kürzlich hin.
Von einer gebuchten Reise können Betroffene des Hochwassers nicht ohne Weiteres zurücktreten. Eine kostenfreie Stornierung aufgrund der Bedrohung von privatem Eigentums lässt sich lediglich per Reise-Rücktrittsversicherung durchführen. Ohne diese Versicherung muss der Urlauber die anfallenden Stornokosten in der Regel selbst zahlen.
Für gebuchte Reisen in eine überflutete Region ist die kostenlose Stornierung hingegen möglich. Voraussetzung: Der Aufenthalt muss aufgrund höherer Gewalt erheblich beeinträchtigt bzw. stark gefährdet sein. Bereits geleistete Beträge sind vom Reiseveranstalter zu 100 Prozent zurückzuzahlen. Potentielle Mehrkosten bei einer verfrühten Rückreise tragen Reisende zu 50 Prozent.
Mehr Infos rund um Schadensregulierung beim Hochwasser finden sich in unserem Hochwasser-Ratgeber.