Neuer Ratgeber informiert über Girokonten für Minderjährige
Mit einem Jugendgirokonto kann der Nachwuchs den Umgang mit Geld frühzeitig erlernen. Sinnvoll ist ein solches Konto für Kinder ab 7 Jahren. Im neuen Vergleich.info Konto-Ratgeber können sich Eltern informieren, wie und wann ein solches Taschengeldkonto eröffnet werden kann.
Ob bar oder aufs Girokonto – es sollte immer darauf geachtet werden, dass das Taschengeld pünktlich ausgezahlt wird. Ist ein Konto vorhanden, bietet es sich an, dass die Eltern einen Dauerauftrag einrichten. Während Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres überhaupt nicht auf ihr Girokonto zugreifen können, haben 7 bis 17-jährige die Möglichkeit, Überweisungen zu tätigen, Daueraufträge einzurichten und, die Zustimmung der Eltern vorausgesetzt, Barauszahlungen vorzunehmen. Zum Schutz der Jugendlichen dürfen Überweisungen und Abhebungen nur im Rahmen des vorhandenen Guthabens ausgeführt werden. Ein Dispositionskredit wird nicht eingeräumt, es besteht somit überhaupt keine Überschuldungsgefahr.