Sparbuch: Zinsen bis 28. Februar abheben
Wer ein Sparbuch oder ein Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist besitzt, hat die Möglichkeit, pro Kalendermonat bis zu 2.000 Euro kündigungsfrei abzuheben. Die Zinsen für Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist werden in der Regel zum Jahresanfang ausgeschüttet. Diese fürs Vorjahr aufgelaufenen Zinsen können zusätzlich zu den 2.000 Euro schadlos bis spätestens Ende Februar abgehoben werden. Ab März werden die Zinsen dem Sparguthaben zugerechnet. Dann gilt wieder die 2.000-Euro-Regelung. Verfügungen über 2.000 Euro werden dann als vorzeitige Kapitalrückzahlung behandelt und mit einer Vorfälligkeitsentschädigung belastet.
Sparer haben noch bis zum 28. Februar 2013 Zeit, ihre Zinsen für 2012 vom Sparkonto abzuheben.
Nach Angaben des Bankenverbandes beliefen sich die Spareinlagen der Deutschen im Oktober 2012 auf 594 Milliarden Euro. Das Sparbuch ist trotz eingeschränkter Flexibilität und recht magerer Zinsen eines der beliebtesten Sparprodukte. Eine Alternative zum Sparbuch ist das Tagesgeldkonto. Über das Guthaben kann jederzeit nach Bedarf verfügt werden, ohne Zinseinbußen. Zudem zeigt der Tagesgeld-Vergleich, dass die Rendite deutlich besser ist als beim Sparbuch. In puncto Sicherheit steht das Tagesgeld dem Sparbuch in nichts nach.