Verlustbescheinigung: Frist endet am 15.12.
Anleger, die in diesem Jahr Verluste beim Verkauf von Wertpapieren eingefahren haben, können nur noch bis zum 15. Dezember 2013 eine sogenannte Verlustbescheinigung bei ihrer Bank beantragen. Sinnvoll ist dies speziell für Anleger, die Depots bei mehreren Finanzinstituten besitzen. Mit der Verlustbescheinigung können Verluste bankübergreifend mit anderenorts angefallenen Gewinnen aus Aktien oder Kapitalerträgen verrechnet werden. Dafür muss die Bescheinigung der jährlichen Steuererklärung beiliegen.
Die Antragsfrist für die Verlustbescheinigung 2013 endet am 15.12., danach wird der Verlust automatisch auf das Folgejahr übertragen. Entsprechend ist eine Verrechnung auch erst dann möglich. Die Beantragung der Verlustbescheinigung ist in der Regel telefonisch oder online bei der depot- bzw. kontoführenden Bank anzufordern.
Wichtig: Alterverluste aus Wertpapiergeschäften vor dem 31.12.2008 lassen sich lediglich noch bis Ende des Jahres 2013 anmelden. Mehr dazu findet sich hier in unseren News.