Wertpapiere: Altverluste bis Ende 2013 nutzen!
Wertpapieranleger können Altverluste aus der Zeit vor der Einführung der Abgeltungssteuer letztmals mit Wertpapier-Veräußerungsgewinnen des Jahres 2013 verrechnen.
Die Verrechnung der Altverluste ist nur über die Einkommensteuerveranlagung möglich. Voraussetzung ist, dass die Altverluste im Jahr ihrer Entstehung in der Einkommensteuererklärung angegeben und mit Verlustfestellungsbescheid festgestellt wurden. Dem Finanzamt muss eine Jahressteuerbescheinigung vorgelegt werden, aus der die dem Steuerabzug unterworfenen Veräußerungsgewinne ersichtlich sind.
Ab 2014 können Altverluste einerseits nur noch mit Gewinnen aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter, wie Devisen, Edelmetallen oder Kunstgegenständen innerhalb der einjährigen Frist, andererseits mit Gewinnen aus dem Verkauf nicht selbstgenutzter Immobilien innerhalb der 10-jährigen Spekulationsrist verrechnet werden.