Überschuldungsreport 2013: Arbeitslosigkeit wieder Hauptauslöser
Das Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) hat vor wenigen Tagen den Überschuldungsreport 2013 herausgegeben. Damit werden bereits zum 8. Mal die Fakten über die Situation von überschuldeten Privatpersonen in Deutschland veröffentlicht.
Wie bereits in den Jahren zuvor war auch in 2012 die Arbeitslosigkeit der Hauptauslöser für die Überschuldung (29,1 %), auf Scheidung und Trennung entfielen 13,0 % der Fälle. Ein leichter Anstieg ist bei den krankheitsbedingten Überschuldungsfällen auszumachen (2011: 9,8 %, 2012: 10,2 %). Zu den „Big Five“ der Überschuldungsauslöser gehören weiter das Konsumverhalten und die gescheiterte Selbstständigkeit.
Quelle: iff, 2013
Die Pro-Kopf-Verschuldung lag im letzten Jahr bei 34.932 Euro. 16.261 Euro, also fast 47 % der Schulden, entfielen auf Banken. Das Durchschnittsalter der Überschuldeten lag im Jahr 2012 bei 41 Jahren. Die 45- bis 50 Jährigen waren mit 13,6 % die Altersgruppe mit den meisten Schulden. Im Vergleich 2011 ist ein Anstieg von 2 %punkten zu verzeichnen. Die Schuldnerberatungen bekamen im letzten Jahr wieder mehr Besuch von Schülern, Auszubildenden und Studenten (2011: 1,8 %; 2012: 2,4 %). Der Anteil der Angestellten ist geringfügig zurückgegangen (2011: 18,4 %, 2012: 18,4 %)
Auch die Zahl der neu eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren ist seit 2010 leicht zurückgegangen. Seit Einführung im Jahr 1999 wurden bis Ende 2012 insgesamt 878.658 Verfahren eröffnet. Die Überschreitung der Millionengrenze wird für 2014 prognostiziert. Mit der Gesetzesänderung zum 1. Juli 2014 und der möglichen Verkürzung der Restschuldbefreiung wird Mitte kommenden Jahres nochmals ein deutlicher Anstieg der Anträge erwartet.
Quelle: iff, 2013
Zu den Folgen der Überschuldung zählen Kontopfändung, Lohn- und Gehaltspfändung sowie Kontolosigkeit. Durch Pfändungsversuche, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Einträge in den Registern zugänglicher Auskunfteien haben Betroffene in den meisten Fällen nur eingeschränkten Zugang zu einem Konto oder einer benötigten Finanzierung. Einige Anbieter sehen in der durch mehrere Pfändungsversuche verursachten dauerhaften Sperrung des Girokontos einen Kündigungsgrund. Ein Rechtsanspruch auf ein Girokonto besteht nicht. Abhilfe soll das im Jahr 2010 eingeführte P-Konto schaffen.
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet auch Menschen in finanziellen Schwierigkeiten ein Mindestmaß an Liquidität und ein funktionierendes eigenes Girokonto. Nach Angaben der Deutschen Kreditwirtschaft waren Anfang 2013 gerade einmal 1,5 Millionen der 67,1 volljährigen Personen in Deutschland im Besitz eines P-Kontos. Zwar sind die Abschlüsse angestiegen, trotzdem nutzt nur ein geringer Teil der überschuldeten Personen die Vorzüge eines P-Kontos. Das Pfändungsschutzkonto ist eine gute Lösung für Personen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Auf dem Konto ist der zum Leben erforderliche Betrag verfügbar und automatisch vor Pfändung geschützt. Seit 2012 kann der Pfändungsschutz auf Girokonten nur noch über ein P-Konto erreicht werden. Das bestehende Girokonto kann ganz einfach in ein P-Konto umgewandelt werden (>> Zum Vordruck <<). Das P-Konto kann nur auf Guthabenbasis und als Einzelkonto geführt werden.
Die Auswirkung auf die Psyche und die Gesundheit der Betroffenen sind nicht zu unterschätzen. Laut einer Studie klagt der Großteil der überschuldeten Personen über Kreuz- und Rückenschmerzen, gefolgt von Müdigkeit, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und rasche Erschöpfbarkeit.