Vermögenswirksame Leistungen

Um von vermögenswirksamen Leistungen (VL) profitieren zu können, muss ein spezieller Sparplan abgeschlossen werden. Mittlerweile gibt es verschiedene Anlageformen, in die die Geldleistungen des Arbeitgebers investiert werden können. Zum VL-Sparen eignet sich ein Fondssparplan, ein Banksparplan oder auch Bausparen. Mit den staatlichen Förderungen sowie dem richtigen Sparplan lassen sich die vermögenswirksamen Leistungen optimieren.

Vorteile Vermögenswirksame Leistungen

  • Gezielter Vermögensaufbau
  • Attraktive staatliche Förderung
  • Fonds- oder Banksparplan möglich
  • Auch für Bausparverträge
  • Zur Tilgung eines Baukredits geeignet

Hier finden Sie weitere Informationen zum VL-Sparplan


Unsere Empfehlung an Sie: VTB Direktbank Vermögenswirksamer Sparplan

VTB Direktbank VL-Sparplan

  • Top-Rendite mit garantiertem Zinssatz
  • Sparplan mit 1,70 % Zinsen p.a.
  • Einzahlung durch den Arbeitgeber
  • Anlagelaufzeit 6 Jahre plus Ruhephase
  • Jährliche Zinsgutschrift
  • Einlagensicherung bis 100.000,- Euro

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Finanzinstitut Zinsen p.a. Zinsgutschrift Jährlicher
Höchstanlagebetrag
Aufstockung Sonstiges

Vergleich.info aktualisiert für Sie täglich. Stand 21.11.2024

VL-Sparplan mit den besten Konditionen
1,70% jährlich 480,00 Euro 5.520,- Euro pro Jahr möglich
(insgesamt 6.000 Euro)
nein Zum Antrag
Garantierte Verzinsung über die gesamte Laufzeit, Sparbetrag bis zu 6.000 Euro pro Jahr
Weitere VL-Sparplan-Angebote
1,00% jährlich 480,00 Euro nein nein
0,25% jährlich 480,00 Euro nein Bonusgutschrift am Ende der Laufzeit (5%)
Konditionen des VL-Sparplans der VTB Direktbank
VTB Direktbank
VL-Sparplan
1,70 % p.a. garantiert
Neukunden und Bestandskunden
Zum Ende eines jeden Kalenderjahres (31.12)
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7 Jahre (6 Jahre plus Ruhephase)
480,00 Euro (private Aufstockung möglich)
jährlich
Bis 100.000,- Euro durch österreichische Einlagensicherung
Kostenlos
Nicht notwendig
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Fazit zum VL-Sparplan der VTB Direktbank

Mit dem VTB Direktbank VL-Sparplan können sich Kunden eine äußerst attraktive und renditestarke Anlage sichern. Dazu wird regelmäßig über den Arbeitgeber ein Betrag auf das Sparplan-Konto übertragen – entweder aus dem Gehalt oder als Zusatzleistung. Maximal lassen sich durch den Arbeitgeber 480 Euro pro Jahr einzahlen. Darüber hinaus kann der Kunde die Spareinlage im Zeitraum zwischen dem 10.11. und dem 10.12. (also 31 Tage lang) um bis zu 5.520 Euro erhöhen. Insgesamt sind so jährlich 6.000 Euro auf das Konto einzahlbar. Jene werden derzeit mit garantierten 1,70 % p.a. verzinst. Die Laufzeit beträgt ca. 7 Jahre und beginnt mit dem Eingang der ersten VL-Leistung. Wird nichts eingezahlt, ruht der Vertrag. Die Weiterführung ist aber jederzeit möglich. Apropos Sicherheit: Aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro dürfen Anleger hier beruhigt die höchste Einzahlung pro Jahr tätigen.

VL-Sparplan von Fondsvermittlung24

Alternativ können Sie mit dem nachfolgendem Formular zum VL-Sparplan von Fondsvermittlung24 kostenlose und unverbindliche Informationen anfordern. Geben Sie bitte hierfür die geforderten Daten in das Formular ein und wählen unter “Gewünschte Anlageform” dann “Vermögenswirksame Leistungen” aus.

So funktioniert ein VL-Sparplan

Wie bei Sparplänen üblich wird in einen VL-Sparplan regelmäßig ein fester bzw. variabler Betrag eingezahlt. Der Unterschied hier besteht in dem Umstand, dass die Einzahlung nicht durch den Sparer getätigt wird. Die vermögenswirksame Leistung, kurz VL, ist eine im Arbeits- oder per Tarifvertrag vereinbarte Geldleistung, die direkt durch den Arbeitgeber auf ein Sparkonto überwiesen wird. Bei Bedarf kann der Arbeitnehmer den Betrag zusätzlich aufstocken (in unserem Top-Sparplan auf bis zu 6.000 Euro). Das kann sich lohnen, da eine potentielle staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage – ANSpZ) auf VL auch gezahlt wird, wenn ein Teil der vorausgesetzten Gesamtsumme aus dem Einkommen stammt.

Sind keine VL im Arbeitsvertrag verankert, kann der Arbeitnehmer dennoch von einem VL-Sparplan profitieren. Dann wird die vermögenswirksame Leistung durch den Arbeitgeber vom Lohn des Angestellten abgezogen. So sichert sich der Sparer ggf. eine staatliche Förderung mittels Arbeitnehmersparzulage oder eine Wohnungsbauprämie (WoP). Welche Sparformen durch VL förderfähig sind, hat der Gesetzgeber gesetzlich geregelt. Die VL-Verträge besitzen in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren, wobei die Einzahlungsdauer sechs Jahre beträgt. Im letzten Jahr ist der Vertrag beitragsfrei.

Weitere Arten des VL-Sparplans

Wer in seinem Arbeits- oder Tarifvertrag die Option auf vermögenswirksame Leistungen besitzt, muss lediglich einen VL-Sparplan abschließen. Ist die Bestätigung beim Arbeitgeber eingegangen, zahlt jener die regelmäßigen Beiträge auf das Anlagekonto. Die Höhe der Beiträge fällt je nach Unternehmen unterschiedlich aus, in der Regel von 6,50 bis zu 40,00 Euro pro Monat. Bezugsberechtigte Arbeitnehmer haben die Auswahl zwischen vier Anlagen für ihre vermögenswirksamen Leistungen: Banksparpläne, Fondssparpläne, Bausparpläne oder die betriebliche Altersvorsorge. Darüber hinaus besteht die Option mit den VL einen laufenden Baukredit zu tilgen, wobei der Staat unter Umständen bis zu 43,00 Euro zuschießt.

Da die Sparpläne alle unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen, empfiehlt sich dem Sparer, sich rechtzeitig über die Mindestraten sowie die Förderfähigkeit der Anlage zu informieren. Liegt z. B. die regelmäßig einzuzahlende Sparrate für einen Bausparplan unterhalb des vom Arbeitgeber geleisteten Beitrags, so kann der Arbeitnehmer die Differenz selbstständig tragen. Gleiches gilt, sofern die VL nicht die vorausgesetzte Höhe für eine staatliche Förderung erfüllt.

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Förderung durch Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) und Wohnungsbauprämie (WoP)

Die Arbeitnehmersparzulage, abgekürzt ANSpZ, ist eine staatliche Förderung zur Vermögensbildung bei Arbeitnehmern. Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Sparer, wenn sie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen und das zu versteuernde Einkommen 20.000 Euro (verheiratet: 40.000 Euro) nicht übersteigt. In Hinsicht auf den VL-Sparplan sind Bausparverträge, Aktien- bzw. Investmentfonds sowie die Tilgung eines Bausparkredits durch die Arbeitnehmersparzulage förderfähig. Beim Fondsparplan beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 % der vermögenswirksamen Leistungen – maximal aber 400 Euro im Jahr, d. h. einen staatlichen Zuschuss von bis zu 80,00 Euro. Bausparer werden mit 9 % der VL bis max. 470 Euro gefördert – das entspricht bis zu 43,00 Euro pro Jahr. Wichtig: Die Einkommensgrenze bei Anlagen für wohnungswirtschaftliche Zwecke liegt mit 17.900 Euro (verheiratet: 35.800 Euro) niedriger.

Wird das Geld in einem Bausparvertrag eingezahlt, besteht allerdings ebenfalls die Chance, zusätzlich durch eine Wohnungsbauprämie zu profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlage später in eine Immobilie investiert wird. Die Förderung beträgt 8,8 % auf maximale jährliche Aufwendungen von 512 Euro (verheiratet: 1024 Euro). Die Einkommensgrenze liegt bei 25.600 Euro für Singles bzw. 51.200 Euro bei Zusammenveranlagung. Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten müssen jährlich aber mindestens 50,00 Euro in die Anlage eingezahlt worden sein.

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