Unwetter-Schäden umgehend der Versicherung melden

Freitag den 21.06.2013

Versicherung bei UnwetterIn fast allen Regionen Deutschlands sind aktuell schwere Schäden durch Starkregen, Gewitter und Hagelschauer entstanden. Verbraucherzentralen und Versicherer weisen deshalb darauf hin, dass Betroffene diese Beschädigungen möglichst schnell den Versicherungsgesellschaften melden sollen. Welche Versicherungen die entstandenen Schäden abdecken, können Verbraucher in unserem aktuellen Ratgeber zum Thema nachlesen.

Zusätzlich wird empfohlen, die Schäden mit Fotos bzw. Videoaufnahmen zu dokumentieren. In vielen Fällen muss außerdem ein Gutachter die Schäden aufnehmen, damit die Schadensregulierung durch den Versicherer gewährleistet wird. Schadensmeldungen an die Versicherung, die schriftlich durchgeführt werden, sind idealerweise per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Ebenfalls wird vielfach darauf hingewiesen, dass Schäden am Gebäude durch Sturm oder Gewitterböen vielfach erst ab Windstärke 8 reguliert werden. Ob dies der Fall war, lässt sich beim Deutschen Wetterdienst (DWD) unter der Hotline 0180 5 913 913 erfahren.

Folgeschäden bei abgedeckten Dächern, z. B. durch Nässe in den Wohnräumen, sind unter diesen Bedingungen generell mitversichert. Ebenfalls versichert sind Gebäudeschäden durch herabfallende Bäume oder Äste, sofern jene regelmäßig auf Standsicherheit geprüft wurden.


Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>