Verschenktes Geld: Jeder Fünfte stellt keinen Freistellungsauftrag

Freitag den 14.06.2013

Verschenktes GeldJeder fünfte deutsche Sparer (21%) hat keinen Freistellungsauftrag eingerichtet. Anleger verschenken somit Jahr für Jahr bares Geld, da sie den persönlichen Sparer-Pauschbetrag nicht in Anspruch nehmen. Zu diesem Ergebnis kommt der jüngst veröffentlichte „Sparerkompass Deutschland 2013“ der Bank of Scotland*.

72% der Sparer nutzen ihren Sparer-Pauschbetrag

Die Zahl der Sparer, die ihre Kapitalerträge (z. B. Zinsen auf Festgeldkonten, Tagesgeld, Sparbücher) nicht von der Steuer freistellen, ist im Vergleich zum Vorjahr um 5%-punkte gestiegen. Am nachlässigsten sind die Berliner. Insgesamt 41% der Hauptstädter haben aktuell keinen Freistellungsauftrag eingerichtet. Am besten organisiert sind die Sparer in Schleswig-Holstein, lediglich 13% verschenken ihr Geld an den Fiskus.

In der gesamten Bundesrepublik haben 30% der Sparer einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank gestellt. Bei mehreren Anlagekonten bei verschiedenen Banken besteht die Möglichkeit, den Sparer-Pauschbetrag aufzuteilen. Von dieser Möglichkeit machen 42% der deutschen Anleger Gebrauch.

Diagramm Freistellungsauftrag

Quelle: Sparerkompass 2013, Bank of Scotland

Kapitalerträge: Bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei

Mit dem persönlichen Sparer-Pauschbetrag sichern sich Anleger, Sparer und Investoren steuerfreie Kapitalerträge. Zinsen und Dividenden werden bis zu einer Höhe von 801 Euro von der Abgeltungssteuer befreit – bei Ehepartnern sind das 1.602 Euro. Allerdings müssen Sparer selbst aktiv werden und einen Freistellungsauftrag bei der depot- oder kontoführenden Bank oder Sparkasse stellen. Mit diesem wird das Kreditinstitut beauftragt, anfallende Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen.

Liegt kein Freistellungauftrag vor, führt die Bank die fällige Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch ans Finanzamt ab, und zwar vor Kapitalgutschrift beim Sparer. Zwar besteht die Möglichkeit, sich die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung zurückzuholen. Allerdings ist das ein nicht unbeträchtlicher Aufwand, der mit dem Freistellungsauftrag gleich vermieden werden kann.

Sparer können mit einem entsprechenden Formular einfach und bequem ihre Kapitalerträge vom Steuerabzug freistellen.

Zum Tagesgeld-Vergleich

*Die Befragung fand im Zeitraum 31.10. bis 16.11. und 08.12. bis 21.12.2012 statt.


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