Weg frei für den ESM – deutsche Haftung wird begrenzt

Mittwoch den 12.09.2012

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Weg für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) geebnet. Die Karlsruher Richter haben die Klagen gegen den ESM abgewiesen, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Haftung Deutschlands beschränkt wird. Zwar können ESM-Vertrag und Fiskalpakt nunmehr von der Bundesregierung ratifiziert werden, allerdings muss klar- und sichergestellt werden, dass Deutschland mit maximal 190 Milliarden Euro haftet. Eine Erhöhung dieser Haftungsobergrenze bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Bundestags. Zudem soll das deutsche Parlament über die Vergabe von Hilfskrediten des Fonds an Euro-Krisenstaaten stets ausreichend informiert werden.

Denn anders als beim EFSF steht mit dem ESM Europa ein dauerhaftes Instrument zur kurzfristigen Krisenbewältigung zur Verfügung. Die Hilfe aus dem Fonds erfolgt allerdings nur in Verbindung mit strengen Auflagen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Probleme des betreffenden Landes durch angemessene Reformen behoben werden können. Für die Gewährung von Stabilitätshilfen stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, beispielsweise in Form von vorsorglichen Finanzhilfen, Darlehen, Finanzhilfen zur Rekapitalisierung sowie in Ausnahmefällen auch Primärmarktkäufe


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