SEPA: Änderungen bei Lastschrift-Bedingungen

Dienstag den 19.06.2012

In den letzten Wochen hat jeder Bankkunde von seinem Kreditinstitut Informationen über die aktuellen Neuerungen in den Geschäftsbedingungen erhalten. Aufgrund einer EU-Verordnung zur SEPA werden zum 9. Juli 2012 die Lastschrift-Bedingungen geändert. Mit den Änderungen der Geschäftsbedingungen wird der Übergang zum SEPA-Verfahren schon jetzt vorbereitet. Da das Ziel ein einfacher Übergang ist, bauen die Banken bereits seit 2008 die Konten schrittweise aus.

Keine große Umstellung für Privatkunden

Durch die Änderung der Geschäftsbedingungen zum 9. Juli 2012 wird sichergestellt, dass die bereits erteilten Einzugsermächtigungen der Kunden automatisch auf das SEPA-Verfahren umgestellt werden und als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt werden können. Kunden müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilen. Mit der SEPA Lastschrift (SEPA-Basislastschrift) können Kunden weiterhin so bequem, einfach und sicher per Lastschrift bezahlen wie bisher.

Verbraucher haben auch weiterhin die Möglichkeit, einer Lastschriftabbuchung ohne Angaben von Gründen zu widersprechen. Die Frist beträgt dann acht Wochen. Die Bank wird den Betrag dem Kundenkonto wieder gutschreiben. Bei unberechtigten Lastschriften gilt nach wie vor die gesetzliche Rückerstattungsfrist von 13 Monaten.

Während Kunden nichts weiter veranlassen brauchen, müssen Zahlungsempfänger, also beispielsweise Vermieter, Telekommunikationsdienstleister oder der Sportverein, bis zum 1. Februar 2014 „SEPA-fähige“ Lastschriften bei ihrer Bank einreichen.

Zum SEPA-Verfahren

Zum 1. Februar 2014 soll das europaweit einheitliche SEPA-Verfahren vollständig umgesetzt und der Zahlungsverkehr der europäischen Kreditwirtschaft harmonisiert werden. SEPA steht für Single Euro Payments Area, also für einen einheitlichen Binnenmarkt im Euro-Zahlungsverkehr. Durch die Einführung der SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift sollen Verbraucher und Firmen über die innereuropäischen Grenzen genauso einfach und bequem wie im Inland mit Überweisungen, Lastschriften und Karten bezahlen können. Insgesamt gehören 32 Länder zur SEPA: 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.


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